Cyber Risk Versicherung
Schutz vor Cyber-Risiken 

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Cybersicherung vergleichen

Wir analysieren und vergleichen verschiedene Anbieter von Cyberversicherungen auf ihr Preis-/ Leistungsverhältnis und beraten Sie darüber, welcher Schutz für Ihre Zwecke benötigt wird und welcher nicht gebraucht wird. 


Entschädigung bei Betriebsunterbrechungen

Nach einem Cyberangriff stehen im Betrieb die Maschinen still. Und im Büro läuft gar nichts, wenn die Computer nicht mehr funktionieren. In solchen Fällen springt die Cyberversicherung ein und zahlt einen vorher vereinbarten Tagessatz, bis alles wieder normal läuft. Damit werden Unternehmen quasi für den entgangenen Gewinn entschädigt und können zugleich laufende Kosten begleichen. 

 

Berechnen kann man den Tagessatz zum Beispiel anhand der Formel: 

 

Tagessatz = Jahresumsatzes / 365 Tage * Umsatzrendite + Jahreskosten / 365 Tage

  


Allerdings sollte der Tagessatz eine mögliche starke Abhängigkeit wie z. B. vom Weihnachtsgeschäft bei einem Einzelhändler auch beim vereinbarten Tagessatz widerspiegeln. Deshalb wird der Tagessatz individuell vereinbart.


Erstattung der Kosten für die Datenwiederherstellung

Wer seinen privaten Computer wegen einer Schadsoftware wie z. B. eines Virus schon einmal neu installieren musste, weiß, wie zeitaufwendig das Wiederherstellen von Daten und Systemen ist. In Unternehmen sind der Aufwand und die Kosten um einiges höher. Müssen Daten dabei aufwändig rekonstruiert werden, braucht es teure Spezialisten

Eine Cyberversicherung kommt für die Kosten der Rekonstruktion und Wiederherstellung der Computersysteme auf. Je mehr Daten wiederhergestellt werden müssen und je aufwendiger die Rekonstruktion ist, desto teurer kann solch ein Einsatz und dadurch der entstandene Schaden werden. Tagessätze von 1000 Euro sind für IT-Techniker keine Seltenheit.


Übernahme von Drittschäden

Werden sensible Kundendaten aus dem Firmennetzwerk gestohlen, können Unternehmen haftbar gemacht werden. Kunden können bei Missbrauch Schadenersatz vom bestohlenen Unternehmen verlangen. Die Cyberversicherung entschädigt die betroffenen Kunden und wehrt für das versicherte Unternehmen unberechtigte Forderungen ab. Auch wenn Kunden nicht beliefert werden können und deshalb Schäden erleiden, springt die Versicherung ein.


Bezahlung der IT-Forensik

Bei einem Cyberangriff ist schnelle Hilfe gefordert. Die Versicherung schickt externe speziell geschulte Experten. Diese IT-Forensiker analysieren, warum der Bildschirm blau oder das Netzwerk lahmgelegt ist. Die Ursachenforschung ist Voraussetzung, um das Ausmaß des Schadens abschätzen und mögliche Folgeschäden verhindern zu können. Auch die Sicherung von gerichtsfesten Beweisen ist ohne den IT-Forensiker kaum möglich.


Angebot einer Rechtsberatung für Datenschutzverletzungen

Werden sensible Daten gestohlen, müssen sich Unternehmen vor Datenschutzbehörden und Betroffenen erklären – sonst drohen empfindliche Bußgelder. Damit sich Unternehmen rechtlich
nicht angreifbar machen, hilft die Cyberversicherung mit Anwälten, die sich genau im IT- und Datenschutzrecht auskennen. Die Kosten für die Beratung, ob der Datenschutz verletzt wurde, übernimmt die Versicherung.


Bezahlung eines Krisenkommunikator und von Callcenter-Kosten

Die Schlagzeile „Datenskandal bei ...“ ist schnell geschrieben. Stellen sich Unternehmen ungeschickt im Umgang mit der ungewollten Aufmerksamkeit an, kann der gute Ruf dauerhaft leiden. 

Die Cyberversicherer vermitteln und bezahlen bei Bedarf Krisenkommunikatoren, um den Imageschaden möglichst gering zu halten. Zudem kann auch vereinbart werden, dass der Versicherer den Einsatz eines Callcenters bezahlt. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn Kunden mit Fragen zu einem bekanntgewordenen Cyberangriff die Telefone überlasten.

 


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