Cyber Risk Versicherung
Schutz vor Cyber-Risiken 


Für wen ist eine Cyberversicherung?

Jeder der seine Daten digital verwaltet kann Opfer von Cyberkriminalität werden.  Denn ohne einen Computer kommen selbst kleinere Unternehmen und Selbstständige selten noch aus. Das gilt für den Handwerker genauso wie für den Arzt, die kleine Pension oder eine Spedition. 

Je abhängiger Unternehmen von der Technik sind, desto gravierender sind die Folgen eines Hacker-angriffs. Legt z. B. ein Virus die IT für längere Zeit lahm, steht im schlimmsten Fall die ganze Existenz der Firma auf dem Spiel. 

 

Eine Cyberversicherung bewahrt Unternehmen vor diesem Schicksal. Sie zahlt eine vorher vereinbarte Entschädigung, wenn eine Attacke den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise zum Erliegen bringt. 

Sie ist aber mehr als eine reine Schadenversicherung...

Weil nach einem Angriff jede Minute zählt und weil auch die Rechte von Dritten berührt sein können, bietet eine Cyberpolice zugleich sehr wichtige Serviceleistungen. Diese helfen gerade kleineren Unternehmen denen das entsprechende Know-how oder auch der Zugriff auf Experten fehlt.




Was ist bei einer Cyberversicherung versichert? 

Versichert sind  -je nach Umfang des Vertrages-  Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstehen, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Cyber Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen sogenannte Sublimits. 

Auch Eigenschäden durch z. B. Mitarbeiter sind Teil des Versicherungs-schutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.

Der Leistungsumfang einer "Cyber Risk Versicherung" erstreckt sich primär auf die Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch "Ihre Beteiligung" Dritten zugefügt werden


Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:

  • Kosten für IT-Forensik
  • Rechtsberatung
  • Informationskosten
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für Krisenmanagement
  • Kosten für PR-Beratung
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen (PCI)
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten
  • Sicherheitsverbesserungen


Welche Schäden sind oft nicht versichert?

Auch beim Deckungsumfang einer "Cyberversicherung" kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:

  • Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
  • Schäden durch vorsätzliches Handeln
  • Auswirkungen von Krieg oder Terror
  • Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
  • Geldbußen oder Geldstrafen
  • Schäden im Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer
    und mitversicherter Person
  • Garantiezusagen

 

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